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Geschäftspartner wollen gerne wissen, dass sie sich aufeinander verlassen können, damit der Geschäftsabwicklung nichts im Wege steht.
Ein oft eingesetztes Mittel ist, Sicherheiten in Form von Bürgschaften zu stellen, um damit die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen abzusichern. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen brauchen deshalb starke Partner an ihrer Seite, um solche Sicherheiten bieten zu können.
Die Highlights unserer Kautionsversicherung:
Warum die Kautionsversicherung eine interessante Alternative zu den üblichen Bankbürgschaften oder Sicherheitseinbehalten ist, erfahren Sie unter Details.
Sprechen Sie uns an
Unsere Kunden stellen viele Fragen zur Kautionsversicherung. Einige davon haben wir im Bereich „Fragen & Antworten“ für Sie beantwortet.
Viel wichtiger ist aber noch etwas anderes: Auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt wurde. Und das erreichen Sie am besten, wenn Sie sich von uns ausgiebig beraten lassen.
Wenn der gute Ruf allein nicht reicht
Um ein Geschäft abschließen zu können, wird nicht selten die Stellung von Bürgschaften verlangt. Das trifft insbesondere auf kleinere und mittelständische Unternehmen zu. Auch Existenzgründer insbesondere im Baugewerbe und im Maschinen- und Anlagenbau können oft nur mit Hilfe von Bürgschaften ihre ersten Aufträge erhalten.
Bei Bürgschaften denken viele zunächst an ihre Bank. Doch Avalkredite oder Sicherheitseinbehalte Ihrer Auftraggeber belasten Ihre Kreditlinie bzw. Ihre Liquidität. Das muss nicht sein: Die Kautionsversicherung stellt eine wirkungsvolle Alternative dar.
Wir bürgen für Sie
Im Rahmen der Kautionsversicherung erhalten Sie Bürgschaften, mit deren Hilfe Sie die geforderten Sicherheiten erfüllen. Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Kreditlinie bei der Bank und Sie müssen keine Sicherheitseinbehalte des Auftraggebers hinnehmen, die Ihre Liquidität schmälern.
Gemeinsam mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, die für dieses Produkt als Risikoträger fungiert, stehen wir Ihnen als Unternehmer oder Existenzgründer aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe oder Maschinen- und Anlagenbau, aber auch aus anderen Branchen, zur Seite.
Dabei können Sie jederzeit auf die SIGNAL IDUNA zurückgreifen, um gemeinsam Ihren Bedarf an Bürgschaften feststellen zu können.
Machen Sie Ihre Geschäfte – die Sicherheit stellen wir
Sie haben lange um Ihren Großauftrag gekämpft und dafür verhandelt. Nun ist alles perfekt – bis auf eine Kleinigkeit. Der Auftraggeber verlangt, dass Sie den Auftrag vollständig und mangelfrei erfüllen. Hierfür benötigt er eine Bürgschaft.
Die Verhandlung darüber mit der Hausbank ist nicht immer einfach. Aber es gibt eine Alternative: die Kautionsversicherung, die die SIGNAL IDUNA in Kooperation mit der R+V Allgemeine Versicherung AG als Risikoträger anbietet.
Ein Beispiel:
Ein Malerbetrieb hat die Chance, einen Großauftrag mit einem Volumen von fast 100.000 Euro zu erhalten. Die Hausbank ist nur unter Einschränkung der bestehenden Kreditlinie bereit, die vom Auftraggeber des Malerbetriebes geforderte Bürgschaft zu gewähren. Die Kautionsversicherung stellt deshalb eine willkommene Alternative dar.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihre Geschäfte mit einer Kautionsversicherung möglich machen, sprechen Sie am besten mit uns.
Unsere Kautionsversicherung kann verschiedene Arten von Bürgschaften für ein Unternehmen abdecken – von A wie Anzahlungsbürgschaft bis Z wie Zollbürgschaft. Deshalb ist unsere Kautionsversicherung ein Allrounder unter den Bürgschaften und für alle Gewerbekunden mit ihren individuellen Anforderungen geeignet.
Unser Versicherungspartner zeichnet folgende Bürgschaftsarten für Sie:
Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer.
Der Auftraggeber leistet eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer – etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung. Das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung – z.B. wegen Insolvenz des Auftragnehmers – sichert die Anzahlungsbürgschaft ab.
Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zur Ausführung bis zur (Gebrauchs-) Abnahme des Gewerkes.
Der Auftragnehmer hat aus dem Werkvertrag Verpflichtungen zu erfüllen. Zur Absicherung dieser Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers, lässt sich der Auftraggeber – z.B. für den Fall der Insolvenz des Auftragnehmers – eine Bürgschaft als Sicherheit geben. Mit Abnahme der Leistungen wird die Bürgschaft zurückgegeben.
Ist auch Bestandteil der Vertragserfüllungsbürgschaft. Konventionalstrafen sind nicht Gegenstand der Bürgschaft. Die Bürgschaftssumme beträgt in der Regel 10 % vom Auftragswert.
Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers. Die Bürgschaft sichert seine Ansprüche nach der Abnahme der Werkleistung ab.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung unsachgemäß ausführt und Mängel am Gewerk auftreten, hat der Auftraggeber bei entsprechender Vereinbarung die Möglichkeit, einen Betrag von 3 – 5 % der Vertragssumme als Sicherheit einzubehalten.
Dieser Sicherheitseinbehalt kann durch die Herausgabe einer Bürgschaft abgelöst werden. Durch die Aushändigung der Bürgschaftsurkunde kann der Auftragnehmer den vereinbarten Sicherheitseinbehalt beim Auftraggeber ablösen und die Auszahlung der vollen Rechnung verlangen.
Abhängig von der Höhe der gewünschten Kreditlinie, der benötigten Bürgschaftart(en) und der Bonität kann eine Sicherheitenstellung erforderlich sein.
Ja, die im Rahmen der Kautionsversicherung gestellte Bürgschaft wird in der Regel ohne weiteres wie eine Bankbürgschaft akzeptiert. Sie bietet Ihrem Auftraggeber die gleiche Sicherheit.
Es werden Bürgschaften ausschließlich in deutscher Sprache, nach deutschem Recht und mit deutscher Gerichtsstandsvereinbarung übernommen. Akzeptiert Ihr ausländischer Auftraggeber diese Modalitäten, werden auch diese Bürgschaften gezeichnet.
Ja, Sicherheitseinbehalte aus den vergangenen Jahren können heute problemlos durch Bürgschaften abgelöst werden. Sie verbessern damit Ihre Liquidität.
Ja, Bankbürgschaften können Sie ohne weiteres durch Bürgschaften über die Kautionsversicherung ersetzen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie ihre Bankkreditlinie entlasten.
Was ist eine Kautionsversicherung bzw. Bürgschaftsversicherung?
Immer mehr Auftraggeber verlangen für Ihren Auftrag Sicherheiten. Die häufigste geforderte Sicherheit ist die Gewährleistungsbürgschaft VOB oder auch Mängelansprüchebürgschaft genannt. Es kommen aber auch immer mehr Bürgschaften hinzu. So wird heute die Vertragserfüllungsbürgschaft von immer mehr Auftraggebern gefordert. Im Maschinen- und Anlagenbau ist häufig auch die Anzahlungsbürgschaft (auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt) Voraussetzung für die Auszahlung vor Lieferung. Die Kautionsversicherung löst dieses Problem. Sie wird auch Bürgschaftsversicherung genannt.
Das Verhalten von Banken ist hierbei oft hinderlich. Diese sind aufgrund der immer strengeren Kreditvergaberichtlinien (Stichworte: Rating, Basel II) gezwungen höhere Gebühren und Sicherheiten für die klassischen Bankbürgschaften zu verlangen. Außerdem belasten Avalkredite (auch Bürgschaftskredite genannt) die Gesamtkreditlinie bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse. Dadurch verschlechtern sich Ihre Gesamtkonditionen und Sie schöpfen Ihre Kreditlinie unnötig aus. Die Bank ist somit für die Gewährleistungsbürgschaft und andere unattraktiv geworden.
Durch die Kautionsversicherung / Bürgschaftsversicherung lösen Sie diese beiden Probleme. Ein Versicherer stellt Ihnen mit einer Kautionsversicherung gegen einen Versicherungsbeitrag einen Bürgschaftsrahmen (auch Avalrahmen) zur Verfügung. Diese „Kreditlinie“ können Sie dann für die Ausstellung von Bürgschaften verwenden. So kann einfach und unkompliziert die Gewährleistungsbürgschaft mit der Schlussrechnung übergeben werden und Sie erhalten so den vollen Rechnungsbetrag. Sie erhöhen mit der Kautionsversicherung Ihre Liquidität, verringern Ihre hinterlegten Sicherheiten und sparen an Beitrag.
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